Was passiert nach dem Notartermin?


Leitfaden für Käufer

Immobilienkauf – Was passiert nach dem Notartermin?


Der Notartermin ist geschafft – Glückwunsch! 🎉
Doch rechtlich sind Sie noch
nicht Eigentümer. Jetzt beginnt die sogenannte Abwicklungsphase.

Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, was nun passiert und worauf Sie achten sollten.

1️⃣ Der Notar kümmert sich um die Sicherung Ihres Anspruchs


Direkt nach der Beurkundung veranlasst der Notar die Eintragung der sogenannten Auflassungsvormerkung beim zuständigen Grundbuchamt.


Warum ist das wichtig?

Die Auflassungsvormerkung:

  • sichert Ihren Anspruch auf Eigentumsübertragung
  • verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie nochmals verkauft
  • verhindert neue Belastungen im Grundbuch



👉 Sie sind damit rechtlich abgesichert – auch wenn Sie noch nicht Eigentümer sind.

2️⃣ Sie warten auf die Fälligkeitsmitteilung


Ganz wichtig:
Überweisen Sie den Kaufpreis niemals vor der offiziellen Zahlungsaufforderung des Notars.


Sobald:

  • die Auflassungsvormerkung eingetragen ist
  • eventuell notwendige Genehmigungen vorliegen
  • alte Grundschulden geklärt sind


erhalten Sie die sogenannte Fälligkeitsmitteilung.


Diese enthält:

  • den exakten Kaufpreis
  • Zahlungsfrist (meist 10–14 Tage)
  • Zahlungsdetails

3️⃣ Jetzt erfolgt die Kaufpreiszahlung


Nun zahlen Sie:

  • entweder direkt an den Verkäufer
  • oder teilweise an dessen Bank (bei noch laufendem Darlehen)


💡 Wichtig:

  • Zahlungsfrist unbedingt einhalten
  • Zahlung gut dokumentieren
  • Finanzierung sollte zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig stehen

4️⃣ Übergabe der Immobilie


Nach vollständigem Kaufpreiseingang erfolgt die Übergabe.


Dabei sollten Sie:

✔ ein Übergabeprotokoll erstellen
✔ Zählerstände (Strom, Wasser, Gas) notieren
✔ alle Schlüssel übernehmen
✔ sich Unterlagen aushändigen lassen (Pläne, Rechnungen, Bedienungsanleitungen)


Ab diesem Zeitpunkt gehen auf Sie über:

  • Nutzen und Lasten
  • Verkehrssicherungspflicht
  • Versicherungsrisiken


👉 Sie tragen nun alle laufenden Kosten.

5️⃣ Zahlung der Grunderwerbsteuer


Nach dem Notartermin meldet der Notar den Kauf an das Finanzamt.


Sie erhalten einen Steuerbescheid über die Grunderwerbsteuer.
Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.



Ohne diese kann keine Eigentumsumschreibung erfolgen.

6️⃣ Eigentumsumschreibung im Grundbuch


Sobald:

  • Kaufpreis gezahlt ist
  • Grunderwerbsteuer beglichen ist
  • alle Unterlagen vollständig sind


veranlasst der Notar die endgültige Umschreibung beim Grundbuchamt.


📌 Erst jetzt sind Sie offiziell Eigentümer.


Die Eintragung kann mehrere Wochen bis Monate dauern – das ist normal.

Wie lange dauert der gesamte Ablauf?


In der Regel:

  • 6–12 Wochen
  • bei hoher Auslastung der Behörden auch länger