Erklärung der Wohnflächenberechnung


für Immobilienverkäufer

Warum ist die Wohnfläche für Verkäufer so wichtig?


  • Sie beeinflusst Angebotspreis, Nachfrage, Vergleichbarkeit und oft auch die Finanzierung.


  • Falsche Angaben können zu Preisnachverhandlungen oder Ärger im Nachgang führen.


  • In Exposé/Kaufunterlagen sollte klar stehen, nach welchem Standard berechnet wurde (WoFlV vs. DIN 277 etc.).



  • Die gängigste Methode bei Wohnimmobilien ist die WoFlV.

Welche Flächen zählen zur Wohnfläche (WoFlV)?


Grundsatz:

Wohnfläche ist die Grundfläche der Räume innerhalb der Wohnung, gemessen nach den lichten Maßen (also „innen“ zwischen den fertigen Wandoberflächen).


Typisch zu 100% anrechenbar:



  • Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer
  • Küche
  • Bad/WC
  • Flure/Diele
  • Abstellraum innerhalb der Wohnung


(Sofern keine Besonderheiten wie Dachschrägen/Höhenabschläge greifen.)

Welche Flächen zählen NICHT zur Wohnfläche?


In der WoFlV werden bestimmte Nebenflächen in der Regel nicht als Wohnfläche angesetzt, z. B.:


  • Keller-/Abstellräume außerhalb der Wohnung
  • Heizungsraum
  • Garage/Carport


Das ist ein häufiger Fehler in Verkaufsunterlagen.

Der wichtigste Teil: Raumhöhe, Dachschrägen & Nischen (WoFlV §4)


Bei Dachschrägen und Bereichen unter Treppen wird nach Raumhöhe anteilig gerechnet:


  • ≥ 2,00 m lichte Höhe: 100%
  • 1,00 m bis < 2,00 m: 50%
  • < 1,00 m: 0% (zählt nicht zur Wohnfläche)


Das ist direkt in der WoFlV geregelt.



Praktisch: Du teilst den Raum in Zonen nach Höhe auf (bei Dachschrägen oft „Streifen“) und rechnest diese getrennt.

Balkon, Terrasse, Loggia: 25% oder 50%?


Nach WoFlV werden diese Flächen meist nur anteilig angerechnet:


  • Regelfall: 25%
  • Bis 50% bei besonders hochwertiger Ausführung (z. B. sehr groß, überdacht, windgeschützt, hochwertiger Belag, gut nutzbar)


Tipp für Verkäufer:

Im Exposé kurz dazuschreiben: „Balkon mit 25% (WoFlV) berücksichtigt“ oder „… mit 50% aufgrund hochwertiger Ausführung“.

Wintergarten & Schwimmbad (ja, wirklich)


  • Beheizt (wohnraumähnlich nutzbar): eher 100%



  • Unbeheizt bzw. nicht voll wohnraumgeeignet: häufig 50%

Schritt-für-Schritt: So berechnest du die Wohnfläche korrekt


Schritt 1: Räume erfassen

Liste alle Räume (inkl. Flur, Abstellraum innen, ggf. Wintergarten, Balkon).


Schritt 2: Lichte Maße messen

Je Raum Länge × Breite (bei verwinkelten Räumen in Teilflächen zerlegen).


Schritt 3: Sonderzonen berücksichtigen

  • Dachschrägen/unter Treppe: Zonen nach Höhe bilden (≥2m / 1–2m / <1m).
  • Balkon/Terrasse: 25% oder 50% ansetzen.



Schritt 4: Alles addieren

  • Summe aller anrechenbaren Teilflächen = Wohnfläche nach WoFlV.

WoFlV vs. DIN 277 – warum das Verkäufer kennen sollten


DIN 277 ist eine Flächennorm, die oft im Bauwesen genutzt wird und tendenziell größere Flächenwerte ergeben kann (z. B. weil Flächen anders abgegrenzt/mitgedacht werden). Für Wohnimmobilien-Angebote wird aber sehr häufig WoFlV erwartet.


Empfehlung: Wenn du nicht WoFlV nutzt, unbedingt transparent angeben („Flächenangabe nach DIN 277“), sonst entstehen Missverständnisse.

Typische Verkäufer-Fehler (und wie du sie vermeidest)


  • Balkon/Terrasse zu 100% gerechnet → falsch nach WoFlV.


  • Dachschrägen komplett als Wohnfläche gerechnet → Höhe beachten.


  • Kellerraum zur Wohnfläche addiert → in der Regel nicht Wohnfläche.



  • Methode nicht genannt → immer dazuschreiben „nach WoFlV“.

Kurzer Textbaustein fürs Exposé (für Verkäufer)


„Die Wohnfläche wurde nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) ermittelt. Balkone/Terrassen wurden gemäß WoFlV anteilig berücksichtigt.“

Beispielrechnung

Beschreibung:
Wohnflächenberechnung (Einfamilienhaus mit Dachschräge und Balkon)


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