Erklärung der Wohnflächenberechnung
für Immobilienverkäufer
Warum ist die Wohnfläche für Verkäufer so wichtig?
- Sie beeinflusst Angebotspreis, Nachfrage, Vergleichbarkeit und oft auch die Finanzierung.
- Falsche Angaben können zu Preisnachverhandlungen oder Ärger im Nachgang führen.
- In Exposé/Kaufunterlagen sollte klar stehen, nach welchem Standard berechnet wurde (WoFlV vs. DIN 277 etc.).
- Die gängigste Methode bei Wohnimmobilien ist die
WoFlV.
Welche Flächen zählen zur Wohnfläche (WoFlV)?
Grundsatz:
Wohnfläche ist die Grundfläche der Räume innerhalb der Wohnung, gemessen nach den lichten Maßen (also „innen“ zwischen den fertigen Wandoberflächen).
Typisch zu 100% anrechenbar:
- Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer
- Küche
- Bad/WC
- Flure/Diele
- Abstellraum innerhalb der Wohnung
(Sofern keine Besonderheiten wie Dachschrägen/Höhenabschläge greifen.)
Welche Flächen zählen NICHT zur Wohnfläche?
In der WoFlV werden bestimmte Nebenflächen in der Regel nicht als Wohnfläche angesetzt, z. B.:
- Keller-/Abstellräume außerhalb der Wohnung
- Heizungsraum
- Garage/Carport
Das ist ein häufiger Fehler in Verkaufsunterlagen.
Der wichtigste Teil: Raumhöhe, Dachschrägen & Nischen (WoFlV §4)
Bei Dachschrägen und Bereichen unter Treppen wird nach Raumhöhe anteilig gerechnet:
- ≥ 2,00 m lichte Höhe: 100%
- 1,00 m bis < 2,00 m: 50%
- < 1,00 m: 0% (zählt nicht zur Wohnfläche)
Das ist direkt in der WoFlV geregelt.
Praktisch: Du teilst den Raum in Zonen nach Höhe auf (bei Dachschrägen oft „Streifen“) und rechnest diese getrennt.
Balkon, Terrasse, Loggia: 25% oder 50%?
Nach WoFlV werden diese Flächen meist nur anteilig angerechnet:
- Regelfall: 25%
- Bis 50% bei besonders hochwertiger Ausführung (z. B. sehr groß, überdacht, windgeschützt, hochwertiger Belag, gut nutzbar)
Tipp für Verkäufer:
Im Exposé kurz dazuschreiben: „Balkon mit 25% (WoFlV) berücksichtigt“ oder „… mit 50% aufgrund hochwertiger Ausführung“.
Wintergarten & Schwimmbad (ja, wirklich)
- Beheizt (wohnraumähnlich nutzbar): eher 100%
- Unbeheizt
bzw. nicht voll wohnraumgeeignet: häufig
50%
Schritt-für-Schritt: So berechnest du die Wohnfläche korrekt
Schritt 1: Räume erfassen
Liste alle Räume (inkl. Flur, Abstellraum innen, ggf. Wintergarten, Balkon).
Schritt 2: Lichte Maße messen
Je Raum Länge × Breite (bei verwinkelten Räumen in Teilflächen zerlegen).
Schritt 3: Sonderzonen berücksichtigen
- Dachschrägen/unter Treppe: Zonen nach Höhe bilden (≥2m / 1–2m / <1m).
- Balkon/Terrasse: 25% oder 50% ansetzen.
Schritt 4: Alles addieren
- Summe aller anrechenbaren Teilflächen =
Wohnfläche nach WoFlV.
WoFlV vs. DIN 277 – warum das Verkäufer kennen sollten
DIN 277 ist eine Flächennorm, die oft im Bauwesen genutzt wird und tendenziell größere Flächenwerte ergeben kann (z. B. weil Flächen anders abgegrenzt/mitgedacht werden). Für Wohnimmobilien-Angebote wird aber sehr häufig WoFlV erwartet.
Empfehlung: Wenn du nicht WoFlV nutzt, unbedingt transparent angeben („Flächenangabe nach DIN 277“), sonst entstehen Missverständnisse.
Typische Verkäufer-Fehler (und wie du sie vermeidest)
- Balkon/Terrasse zu 100% gerechnet → falsch nach WoFlV.
- Dachschrägen komplett als Wohnfläche gerechnet → Höhe beachten.
- Kellerraum zur Wohnfläche addiert → in der Regel nicht Wohnfläche.
- Methode nicht genannt → immer dazuschreiben „nach WoFlV“.
Kurzer Textbaustein fürs Exposé (für Verkäufer)
„Die Wohnfläche wurde nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) ermittelt. Balkone/Terrassen wurden gemäß WoFlV anteilig berücksichtigt.“
Beispielrechnung
Beschreibung:
Wohnflächenberechnung (Einfamilienhaus mit Dachschräge und Balkon)

