Was ist die Maklerprovision?
Für Immobilienverkäufer
1. Grundsätzliches: Was ist die Maklerprovision?
Die Maklerprovision (auch Courtage genannt) ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler erhält, wenn er erfolgreich eine Immobilie vermittelt. Sie wird fällig, sobald ein notarieller Kaufvertrag zustande kommt und der Makler seine Leistung erbracht hat.
Wichtig:
- Ohne erfolgreichen Verkauf → keine Provision
- Voraussetzung ist ein gültiger Maklervertrag
- Die Provision wird meist ca.
2 Wochen nach Vertragsabschluss fällig
2. Höhe der Maklerprovision (2026 – aktuelle Werte)
Übliche Höhe in Deutschland:
- Gesamtprovision: ca. 5 % bis 7 % vom Verkaufspreis inkl. MwSt.
- Wird meistens zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt
Beispiel:
Verkaufspreis: 300.000 €
Provision: 7,14 %
Gesamtprovision: 21.420 €
→ Verkäufer zahlt: 10.710 €
→ Käufer zahlt: 10.710 €
3. Maklerprovision speziell in Niedersachsen
In Niedersachsen beträgt die Provision typischerweise:
- 4,76 % bis 5,95 % oder bis 7,14 % gesamt (je nach Region und Vereinbarung)
Typisch in vielen Regionen:
- Verkäufer: ca. 2,38 % bis 3,57 %
- Käufer: ca. 2,38 % bis 3,57 %
4. Gesetzliche Regelung seit 23.12.2020
Das Gesetz zur Maklerprovision hat sich deutlich geändert:
Grundregel:
Die Provision muss zwischen Käufer und Verkäufer fair aufgeteilt werden.
Das bedeutet:
Möglichkeit 1: 50 % / 50 % Aufteilung (Standardfall)
Beide zahlen gleich viel.
Möglichkeit 2: Verkäufer beauftragt Makler allein
Dann gilt:
- Verkäufer muss mindestens 50 % selbst zahlen
- Käufer darf maximal 50 % übernehmen
Möglichkeit 3: Verkäufer zahlt alles
- Kommt vor, wenn Verkäufer attraktiver verkaufen möchte.
5. Wer zahlt die Provision normalerweise?
Standardfall bei Wohnimmobilien:
- Anteil: Verkäufer 50 % und Käufer 50 %
Das Gesetz verhindert, dass der Käufer allein alles zahlen muss, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat.
6. Wann gilt diese Regelung?
Die gesetzliche Aufteilung gilt bei:
- Einfamilienhäusern
- Eigentumswohnungen
- Verkauf an Privatpersonen
Nicht zwingend gültig bei:
- Gewerbeimmobilien
- Mehrfamilienhäusern
- Grundstücken
- Verkauf an Unternehmen
7. Beispiel aus der Praxis (Niedersachsen)
Immobilienwert: 400.000 €
Provision gesamt: 5,95 %
Gesamtprovision:
= 23.800 €
Aufteilung:
- Verkäufer: 11.900 €
- Käufer: 11.900 €
8. Ist die Provision verhandelbar?
Ja – sehr wichtig:
- Die Höhe ist nicht gesetzlich fest vorgeschrieben
- Sie ist frei verhandelbar
- Makler verlangen meist ortsübliche Sätze
- Du kannst Makler vergleichen und Provision senken
9. Wer bezahlt den Makler zuerst?
Wenn geteilt wird:
- Der Verkäufer zahlt seinen Anteil zuerst.
Erst danach darf der Makler den Käuferanteil verlangen.
10. Kann man ohne Provision verkaufen?
Ja.
Option: Privatverkauf
Vorteile:
- Keine Maklerkosten
- Volle Kontrolle
Nachteile:
- Mehr Aufwand
- Risiko falscher Preis
- Weniger Käuferkontakte
11. Steuerliche Behandlung der Maklerprovision
Für Verkäufer:
Nicht steuerlich absetzbar, wenn selbstgenutzte Immobilie.
Für vermietete Immobilien:
- Teilweise steuerlich relevant (als Anschaffungsnebenkosten)
12. Zusammenfassung – kurz und klar
- Provision gesamt: ca. 5 bis 7 %
- Niedersachsen: ca. 4,76–7,14 %
- Aufteilung meist: 50 % Verkäufer / 50 % Käufer
- Gesetz seit: 23.12.2020
- Verhandelbar: Ja
- Pflicht: Nur bei erfolgreichem Verkauf

