KOSTENLOSER IMMOBILIEN-RECHNER
Spekulationssteuer-Orientierungsrechner

Kann beim Immobilienverkauf Einkommensteuer auf den Gewinn entstehen? Prüfen Sie die Zehnjahresfrist, mögliche Ausnahmen wegen Eigennutzung und eine vereinfachte steuerliche Gewinnberechnung.

1. Angaben zum Immobilienerwerb

Bei Kauf regelmäßig das Datum des notariellen Kaufvertrags.

Regelmäßig das Datum des geplanten notariellen Kaufvertrags.

Bei einem regulären Kauf können Sie die beiden Vertragsdaten vergleichen.
2. Wie wurde die Immobilie genutzt?
Wichtig zur Eigennutzung: Die Nutzung im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren muss die gesetzlichen zeitlichen Anforderungen erfüllen. Es müssen nicht immer drei volle Kalenderjahre sein. Ein bloßer Aufenthalt in drei verschiedenen Jahren reicht jedoch nicht automatisch aus.
3. Kaufpreis und Verkaufsgewinn

Tragen Sie Ihre Beträge ein. Die Angaben dienen einer vereinfachten steuerlichen Gewinnermittlung.

€
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Nur tatsächlich angefallene, steuerlich berücksichtigungsfähige Beträge.

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Zum Beispiel steuerlich anerkannte nachträgliche Herstellungskosten. Nicht jede Renovierung zählt dazu.

€

Abschreibungen können den steuerlichen Veräußerungsgewinn erhöhen.

4. Steuerliche Beispielannahmen
%

Frei wählbarer Rechensatz, keine automatische Ermittlung Ihrer Einkommensteuer.

€

Nur für eine grobe Prüfung der 1.000-€-Freigrenze.

Die tatsächliche Einkommensteuer hängt von Ihrem gesamten zu versteuernden Einkommen und weiteren Umständen ab. Der eingetragene Steuersatz ist deshalb nur eine illustrative Annahme. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden nicht berechnet.
5. Ihre steuerliche Orientierung
Angaben vervollständigen Bitte prüfen Sie die Eingaben.
Vereinfachter Veräußerungsgewinn –
Rechnerische Steuer auf diesen Gewinn –
Zeitraum zwischen den Vertragsdaten –
Zehnjahresfrist überschritten? –
Immobilienverkauf richtig vorbereiten

Neben möglichen steuerlichen Fragen spielen beim privaten Immobilienverkauf auch Angebotspreis, Unterlagen und eine professionelle Präsentation eine wichtige Rolle.

Fricke Finanzhaus unterstützt Eigentümer bei der Vorbereitung und Vermarktung ihrer Immobilie. Wählen Sie die passenden Leistungen für Ihr Verkaufsvorhaben.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Rechner ist eine unverbindliche Orientierung nach § 23 EStG und keine Steuerberatung. Er gilt nur als vereinfachtes Modell für private Veräußerungsgeschäfte. Sonderfälle wie gewerblicher Grundstückshandel, Betriebsvermögen, Erbschaft, Schenkung, teilentgeltlicher Erwerb, gemischte Nutzung, Sonderabschreibungen und komplexe Kostenkonstellationen erfordern eine individuelle Prüfung. Ein negatives Ergebnis stellt keine steuerliche Verlustfeststellung dar. Ihre Angaben werden nur im Browser verarbeitet.

Gesetzliche Grundlage: § 23 Einkommensteuergesetz.